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Zum Bauantrag ist oft ein qualifizierter Plan, ein amtlicher Lageplan gemäß BauPrüfVO NW in der jeweils gültigen Fassung erforderlich, der meist im Maßstab 1: 250 gefertigt wird. Ob ein solcher Plan notwendig ist, entscheidet das Bauaufsichtsamt. Der Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens benötigt werden. Dies sind u.a. die Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, der topografische Bestand, das geplante Objekt, die zulässige und die geplante bauliche Nutzung, die Entwässerung und vieles mehr.
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